(auf Basis der unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.)
Fassung vom 1.9.2023
Der Kunde hat das Recht, die verwahrten Artikel auch zu jedem früheren Zeitpunkt wieder abzuholen. Ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr entsteht nicht. Mit dem Abholen der eingelagerten Artikel endet der Verwahrungsvertrag.
Werden die verwahrten/eingelagerten Räder nach Ablauf der Saison, also bis zum 14.06. bzw. 14.12.(abhängig von der laufenden Saison) nicht abgeholt, wird bereits jetzt vereinbart, dass das vorstehend genannte Verwahrungsentgelt für eine weitere Saison-Verwahrzeit mit Beginn der neuen Saison am 15.06. bzw. 15.12.fällig wird, ohne dass es einer vorherigen Erinnerung durch uns, den Verwahrer, bedarf.
Der Verwahrer ist in diesem Fall alternativ berechtigt, den Einlagerungsvertrag nicht zu verlängern und die Rücknahme der Räder/Reifen vom Kunden zu verlangen.
Werden die verwahrten Reifen/Räder nach Ablauf von 12 Monaten ab Einlagerungsdatum nicht abgeholt oder zurückverlangt und wird der Einlagerungsvertrag nicht ausdrücklich schriftlich verlängert, verzichtet der Kunde bereits jetzt auf sämtliche Ansprüche an den eingelagerten Waren, insbesondere auf seine Eigentums-ansprüche und ermächtigt den Verwahrer, die eingelagerte Ware freihändig zu verwerten oder zu entsorgen.
Der Verwahrer wird den Kunden vor freihändiger Verwertung oder Entsorgung der eingelagerten Ware unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen, innerhalb dieser der Kunde die Möglichkeit hat, die eingelagerte Ware abzuholen, entsprechend seiner hinterlegten Kontaktdaten schriftlich verständigen.
Sofern der Kunde uns keine andere Anschrift bekanntgegeben hat, gilt die Verständigungspflicht des Verwahrers als erfüllt, wenn die Verständigung an jene Anschrift erfolgt, die im Einlagerungsvertrag angegeben ist.
Ein allfälliger Verwertungserlös wird mit offenen Depotgebühren und sonstigen mit der Einlagerung verbundenen Spesen des Verwahrers verrechnet.
Die eingelagerte Ware ist zum Zeitwert bei Brand oder Diebstahl versichert